Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Kaiserstadt Container GmbH ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
unter HRB 29291 mit Sitz in Würselen und der Geschäftsanschrift Adenauerstraße 12,
52146 Würselen eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung und
logistische Entsorgung von Abfällen, Transportservice, Baustoff-, Schrott- und
Edelmetallhandel.
1.2 Alle Leistungen und Angebote der Kaiserstadt Container GmbH erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Diese sind
Bestandteil aller Verträge, die die die Kaiserstadt Container GmbH mit ihren Vertragspartnern
(im Folgenden: „Auftraggeber“) über angebotene Leistungen und Angebote schließt. Sie
gelten auch dann, wenn bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich auf
sie hingewiesen wird, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden grundsätzlich keine
Anwendung, auch wenn die Kaiserstadt Container GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht. Selbst wenn die Kaiserstadt Container GmbH auf ein Schreiben
Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder
auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
1. 4 Die AGB können in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden oder
werden auf Wunsch zugesandt.  Der Auftraggeber erkennt diese AGB mit seiner Unterschrift
oder der Unterschrift einer von ihm bevollmächtigten Person auf dem Lieferschein an.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2. 1 Der Abschluss eines Vertrages zwischen der Kaiserstadt Container GmbH und dem
Auftraggeber erfolgt mit der Auftragserteilung auf der Grundlage des von der Kaiserstadt
Container GmbH unterbreiteten Angebots. Das Angebot beschreibt einzelfallbezogen die
Aufgabenstellung im Hinblick auf den konkreten Anwendungszweck, Inhalt und Umfang der
Arbeiten und den geschätzten Bearbeitungszeitraum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich
zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen. Der Vertrag gilt auch dann als erfüllt, wenn
die Leistung durch ein vom Auftragnehmer beauftragtes Fremdunternehmen erbracht wird.
Angebot und Annahme können schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über nach Vertragsabschluss
eintretende und länger andauernde Störungen unverzüglich zu informieren.
2.3 Eine Auftragserteilung des Kunden, die von den Bedingungen eines Angebots durch die
Kaiserstadt Container GmbH, auch bei lediglich unwesentlichen Aspekten, abweicht, gilt
stets als neues Angebot des Kunden. Ein Vertrag entsprechend dem neuen Angebot kommt
erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Kaiserstadt Container GmbH zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand                                                                                                                                                                                         Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von
Abfällen, die Vermietung des Containers für die vereinbarte Mietdauer sowie die
Abholung und der Transport des gefüllten Containers zu einer Entsorgungs-,
Verwertungs- oder Behandlungsanlage. Die Auswahl der Abladestelle erfolgt durch
den Auftragnehmer, sofern der Auftraggeber keine verbindlichen Weisungen erteilt.
Erteilt der Auftraggeber Weisungen, so trägt er allein die Verantwortung für alle
daraus entstehenden Folgen, insbesondere Mehrkosten und Risiken. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
aus solchen Weisungen resultieren.
Der Auftraggeber haftet bis zur ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle an der
Abladestelle für deren Beschaffenheit und Zusammensetzung entsprechend der
Angaben auf dem Übernahmebeleg oder Lieferschein. Mehrkosten aufgrund falscher
oder unvollständiger Deklarationen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weisungen,
die gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen, muss der
Auftragnehmer nicht befolgen.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt,
sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen. Angaben zu
Größe und Tragfähigkeit der Container stellen Näherungswerte dar. Aus
geringfügigen Abweichungen können keine Ansprüche hergeleitet werden.                                                                                                                                                                                                        1
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Zufahrt und Aufstellplatz                                                                                                                                                                                                 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen geeigneten Aufstellplatz sowie eine
geeignete Zufahrt bereitzustellen.
2. Zufahrtswege und Aufstellflächen müssen für das eingesetzte LKW-Fahrzeug
geeignet und tragfähig sein.
3. Der Auftraggeber sorgt für eine freie Zufahrt bei Gestellung und Abholung.
4. Der Auftraggeber hat sich eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten und
Maße zu informieren.
5. Das Befahren von Grundstücken erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6. Für Schäden, die aufgrund von Einweisungen durch den Auftraggeber
entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
7. Für Schäden an Zufahrten oder Aufstellflächen durch den LKW, den Container
oder Be- und Entladevorgänge haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
8. Für Schäden am Container oder Fahrzeug infolge ungeeigneter Zufahrten
oder Aufstellplätze haftet der Auftraggeber.
9. Kann der Container aufgrund der genannten Punkte nicht gestellt oder
abgeholt werden, trägt der Auftraggeber die Kosten der vergeblichen Anfahrt.
4. 2 Absicherung des Containers                                                                                                                                                                                      Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist der Auftraggeber für die
ordnungsgemäße Sicherung und Kennzeichnung des Containers verantwortlich (z. B.
Warnlampen, Absperrungen).
Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Entstehende Gebühren sowie
ggf. Bearbeitungskosten des Auftragnehmers trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus fehlender Sicherung, Kennzeichnung
oder Genehmigung entstehen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter
frei.
4. 3. Beladung des Containers                                                                                                                                                                                               1. Der Container darf weder überladen noch über die Containerränder hinaus
befüllt werden. Schäden und Mehrkosten aufgrund unsachgemäßer Beladung
trägt der Auftraggeber.
2. Die ordnungsgemäße Deklaration der Abfälle obliegt ausschließlich dem
Auftraggeber. Entstehende Nachteile oder Kosten aufgrund falscher Angaben
gehen zu dessen Lasten.
3. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. Farben, Lacke, Batterien)
dürfen nicht im Container entsorgt werden.
4. Bei Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abfuhr zu verweigern. Die
Kosten der vergeblichen Anfahrt trägt der Auftraggeber.
5. Fehl Befüllungen sowie der daraus entstehende Mehraufwand, insbesondere
für zusätzliches Verwiegen und/oder das Aussortieren falsch befüllter
Einheiten, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Preis und Zahlung                                                                                                                                                                                                                 5. 1 Rechnungsbeiträge umfassen, soweit nichts anderes vereinbart, Gestellung, Miete,
Abholung sowie Transport der Container.  Die reguläre Mietzeit beträgt sechs Kalendertage.
Für jeden weiteren Tag wird ein angemessener Mietzins berechnet. Entsorgungs- und
Deponiegebühren sowie sonstige Fremdkosten sind nicht im Entgelt enthalten und werden
zusätzlich berechnet.
5. 3 Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins erkennt der Auftraggeber diesen als
verbindliche Abrechnungsgrundlage an. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von drei
Werktagen nach Übersendung, gilt der Leistungsumfang als anerkannt.
5. 3 Die Kaiserstadt Container GmbH ist berechtigt noch ausstehende Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu
erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die
Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen
Forderungen gefährdet wird. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist bei Vorleistung der X nur
zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder
sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betroffene Lieferung erfolgt ist.
5. 4 Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat unser
Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer seine
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten
Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen
Mitteilung behalten wir uns die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor.
5. 5 Stellt sich nach der Berechnung heraus, dass unsere gelieferten Produkte und/oder
erbrachten Leistungen im Empfängerland nach dortigem Umsatzsteuerrecht
umsatzsteuerpflichtig sind, sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen.
5. 6 Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum unserer
Rechnung zu leisten. Zur Einhaltung der Frist ist der Tag der Wertstellung der Zahlung auf
einem unserer Konten maßgeblich. Kommt unser Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug, sind wir berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe 5 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz per anno gem. § 247 BGB geltend zu machen. Das Recht zur
Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
6. 1 Von der Kaiserstadt Container GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für
Lieferungen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein
fester Termin schriftlich vereinbart oder schriftlich zugesagt ist. Insbesondere zeitliche
Abweichungen bei Gestellung bzw. Abholung der Container von bis zu drei Stunden gelten
grundsätzlich als unwesentlich und begründen keine Ersatz- oder Minderungsansprüche,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6. 3 Die Kaiserstadt Container GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht absehbare Ereignisse (z. B.: Pandemien, Betriebsstörungen aller
Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,
Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen
oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den
Lieferanten) verursacht worden sind, die die Kaiserstadt Container GmbH nicht zu vertreten
hat.

6. 4 Sofern solche Ereignisse der Kaiserstadt Container GmbH die Lieferung oder Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von
vorübergehender Dauer ist, ist die Kaiserstadt Container GmbH zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und
Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung unzumutbar geworden ist, kann
dieser durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Kaiserstadt Container
GmbH zurücktreten.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz
7. 1 Eine Haftung unsererseits, unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf
Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden durch
eine schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Erfüllung unser Kunde regelmäßig vertraut
(wesentliche Vertragspflicht) verursacht worden oder bei Gestellung und Abholung der
Container auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Im Übrigen ist eine
Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Sofern
nach diesen Maßgaben eine Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
besteht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben sind, so ist die Haftung auf
den Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der
uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten. Wir haften
nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
7. 2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei der
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Haftungsansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten
verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (Garantie).
7. 3 Für Schäden oder Verlust des Containers während der Standzeit haftet der
Auftraggeber. Wird der Container durch Dritte oder Unbefugte befüllt, trägt der Auftraggeber
hierfür die Verantwortung. Diese Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
8. 1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem das
Angebot angenommen wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Kaiserstadt Container GmbH
Adenauerstraße 12, 52146 Würselen
info@kaiserstadt-container.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.: ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
8. 2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8. 3 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 4 Nr. 2 lit. a BGB, wenn der Auftraggeber vor
Beginn der Erbringung der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Kaiserstadt
Container GmbH mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9. 1 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen.
Vertragssprache ist Deutsch, etwaige Übersetzungen in andere Sprachen sind unverbindlich.
9. 2 Die Vereinbarung zwischen der Kaiserstadt Container GmbH und dem Kunden unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der
Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt
nicht.
9. 3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken
enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen
als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des
Vertrages und den Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke
gekannt hätten.
9. 4 Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein. Dies gilt
auch für Nebenabreden, sonstigen Vereinbarungen, Garantien und nachträglichen
Vertragsveränderungen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen verarbeitet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Die
ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen.
Dezember 2025

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